Gewässer finden
Sehr geehrte Angelfreundinnen und Angelfreunde,
die vom Magdeburger Anglerverein e.V. betreuten Angelgewässer bitten wir nunmehr dem Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. (LAV) vom 28.09.2018, beginnend mit K-V-N 13-280-XX, zu entnehmen.
Bislang waren die Gewässer mit dem digitalen Stadtplan der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) verlinkt, bis dieser im Jahr 2018 neu gestaltet wurde.
Die Neugestaltung des digitalen Stadtplans der LH MD hatte zur Folge, dass frühere Features, wie "Treffpunkte" generieren, um Gewässerkarten direkt öffnen zu können, nunmehr leider nicht mehr möglich sind.
Zeichenerklärung:
x-xxx-xx |
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behindertengerechter Angelplatz |
x-xxx-xx |
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Wasserfahrzeuge gestattet |
x-xxx-xx |
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Schleppangeln gestattet |
Erläuterungen zur Angelfischerei vom verankerten Boot aus
unbedingt lesen: Klarstellung Bootsangeln
K -V - N |
Gewässer |
13-280-01 |
ausgenommen für die Ausübung der Angelfischerei vom Ufer (von Land) und von verankerten und ausschließlich per Muskelkraft betriebenen Wasserfahrzeugen aus sind: - die Badestrände vom 01.05. – 30.09. eines jeden Jahres - sowie ganzjährig der Bereich der Wasserskianlage / des "cable island Freizeitpark Magdeburg". Der gesamte Bereich des Sees, welcher sich westlich von Höhe des Restaurants "Seeblick Magdeburg", bis zur gegenüberliegenden Landzunge in nördlicher Richtung befindet, ist für die Ausübung der Angelfischerei nicht freigegeben. (siehe Karte im unten folgenden Link) Besonderheiten/ freigegebene Fläche >Neustädter See I Auflagen Angelfischerei<
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13-280-02 |
Mittellandkanal von km 318,400 bis km 320,100, (beidseitig) Dann weiter von Kanal km 320,100 – 321,100 als Gewässer K-V-N 3-470-27 nur von Nordseite zu beangeln, Besonderheit: Kanalmitte nicht überwerfen!
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13-280-03 |
Rothenseer Verbindungskanal, von km 1,060, Anf. Spundwand -nördl. Richtung- bis km 3,950, fast bis zur Spitze Steinkopfinsel (Molenspitze) Die nördliche und südliche Begrenzung der Angelstrecke ist ausgeschildert, Hinweise zur südlichen Begrenzung findet ihr auf den nachfolgenden Bildern. Bild 1
Bild 2 Das Beangeln des Verbindungskanals vom Gelände des Hansehafens, ab Spundwand Firma "Fegert Recycling GmbH", über "Stork Umweltdienste", "WEC Turmbau" bis zur Molenspitze der Steinkopfinsel, ist nicht gestattet!
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13-280-04
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13-280-05
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13-280-06 |
Fermersleber See (Salbker See II) ausgenommen umzäuntes Gelände Fermersleber SV im nordöstlichen Bereich des Sees
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13-280-07
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Neustädter See II Zur Ausübung der Angelfischerei freigegeben sind alle Angelstellen von Nr. 2 - Nr. 80, welche nummeriert sind. Fisch-Schongebiet beachten! Futterbegrenzung beachten! siehe: |
13-280-08
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13-280-09
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13-280-10
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13-280-11 |
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Kiesbaggerloch Fermersleben (Salbker See I) Das Befahren des Salbker See I, wird ausschließlich durch mit Muskelkraft betriebene Wasserfahrzeuge, sowie das Angeln ausschließlich von verankerten Wasserfahrzeugen aus gestattet.
Es gilt ein ganzjähriges Betretungsverbot für beide Inseln!
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13-280-17 |
ausgenommen Badestrand Ostseite und Segelbootliegeplätze Nordseite vom 01.05. – 30.09.
Achtung: Das Mindestmaß für den Hecht wird für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2023 auf 65 cm erhöht.
Das Befahren des Barleber See I zur Ausübung der Angelfischerei, wird ausschließlich durch mit Muskelkraft betriebene Wasserfahrzeuge, sowie das Angeln ausschließlich von verankerten Wasserfahrzeugen aus gestattet.
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13-280-18 |
Alte Elbe Kreuzhorst,Teil 1 bis 3
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13-280-19 |
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13-280-20 |
Baggerloch an der Sülzewiese, (Hermeckes Kiesloch)
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13-280-21 |
Baggerloch Kelterer bei Rothensee
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13-280-23 |
Elbe, von km 320,00 bis km 334,00 beidseitig Hinweis: für die Einhaltung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ist jeder Angler selbst verantwortlich. Auch hier gilt die Festlegung, dass die Ausübung der Angelfischerei von einem Wasserfahrzeug (Boot) aus, vom Elbkilometer 320,00 - km 334,00 ausschließlich von einem verankerten Wasserfahrzeug zu erfolgen hat!
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13-280-24 |
Zollelbe, von Elb-km 325,60 bis Elb-km 327,40
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13-280-25 |
Obere Vorhäfen, von Elb-km 330,00 bis Elb-km 331,20
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13-280-26 |
Frankefelder Teich, (Ottersleber Teich)
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13-280-27 |
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13-280-28 |
Schleusenkanal ehem. Doppelschleuse mit Schutzhafen von km 329,9-332,8
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13-280-29 |
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13-280-30 |
(26.01.2021) aufgrund der nicht vollständig gegebenen Verkehrssicherheit des Schutzgeländers unmittelbar am Angelgewässer, wird der Sternsee vorübergehend durch die Landeshauptstadt Magdeburg, mittels Bauzäune vollständig abgesperrt und ist für die Ausübung der Angelfischerei nicht freigegeben. |
13-280-31 |
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13-280-32 |
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13-280-33 |
Regenrückhaltebecken am Diesdorfer Graseweg
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13-280-34 |
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13-280-35 |
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04-280-01 |
Umflutehle von Einmündung der neuen Ehle bis zur Mündung in die Elbe
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Stand: |
27.05.2022 |