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Beiträge

Bankverbindung

(für Beitragsüberweisung an den Magdeburger Anglerverein e.V. (MAV)

 

Kreditinstitut:

Stadtsparkasse Magdeburg

IBAN:

DE97 8105 3272 0031 0608 85

BIC:

NOLADE21MDG

Verwendungszweck:

Vorname, Name, Mitgliedsnummer/ Beitrag 2025 *

(lfd. Kalenderjahr)

* alle Mitglieder BG I Gruppe 421 haben grundsätzlich die Gewässerpflege im Rahmen der Beitragszahlung in finanzieller Form zu entrichten, Gesamtbetrag hier 122,00 €.

 

Anschrift:

 

Magdeburger Anglerverein e.V.

Beimsstraße 89 A

39110 Magdeburg

Tel.:

0391 – 811 30 33

0391 - 506 788 64

Fax:

0391 – 506 78 863

E-Mail:

 

Geschäftszeiten der Geschäftsstelle jeweils dienstags in den Monaten

  • Januar bis März          von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

             und

  • April  bis  Dezember    von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Beachte:  Die Ausgabe der Beitragsmarken und Fischereierlaubnisscheine erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeins.

 

Beitragszahlung

Hinweise zur Beitragskassierung 2025

Beitragsordnung des MAV

 

strukturierte Gruppen

 

Beitragsgruppe

Jahresbeitrag

LAV

Jahresbeitrag

MAV

Umlage

Gesamt

BG I

64,00 €

14,00 €

16,00 €

94,00 €

BG II

25,00 €

  5,00 €

  6,00 €

36,00 €

BG III

(Passivmitglieder)

25,00 €

  0,00 €

  7,00 €

32,00 €

 

* Beitragsgruppe I = alle als "aktiv" geführten Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und über ein eigenes Einkommen verfügen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Einkommen um Lohn/Gehalt, Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, gewerblicher Tätigkeit, Rente, Arbeitslosengeld oder ALG II handelt. Als "aktiv" geführtes Mitglied erhält man im Gegenzug zum entrichteten Jahresmitgliedsbeitrag einen Fischereierlaubnisschein für das entsprechende Kalenderjahr, sowie eine Fangkarte.

 

* Beitragsgruppe II = alle als "aktiv" geführten Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin als Schüler oder Student tätig sind und über kein eigenes Einkommen verfügen. Ab dem 18. Lebensjahr sind jährlich entsprechende Nachweise zu erbringen. (Schulbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung) Als "aktiv" geführtes Mitglied erhalten die Kinder, Jugendlichen, Schüler und Studenten im Gegenzug zum entrichteten Jahres-mitgliedsbeitrag, ebenfalls einen Fischereierlaubnisschein für das entsprechende Kalenderjahr, sowie eine Fangkarte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Jugendfischereischein von dieser Personengruppe verwendet werden kann. Der Jugendfischereischein verliert mit Ablauf des letzten Tages vor dem 19. Geburtstag seine Gültigkeit. Schüler und Studenten, die das 19. Lebensjahr erreicht haben und weiterhin angeln gehen wollen, müssen dann einen gültigen Friedfischfischereischein oder einen Fischereischein nachweisen.

 

* Beitragsgruppe III = alle als "passiv" geführten Mitglieder. Als MAV Mitglied mit einer „passiven Mitgliedschaft“ erhält man keinen Fischereierlaubnisschein und auch keine Fangkarte im Gegenzug zum entrichteten Jahresmitgliedsbeitrag. Passive Mitglieder sind in der Regel Mitglieder, welche ihre Vereinsmitgliedschaft aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft ruhen lassen und sich nicht aktiv am aktuellen Vereinsleben beteiligen.

 

Beitragsreduzierung aufgrund Auszeichnung

 

Beitragsgruppe

Jahresbeitrag

LAV

Jahresbeitrag

MAV

Umlage

Gesamt

  Ehrenmitglieder des LAV */  

  Träger d. Ehrenzeich. des DAV *

  0,00 €

14,00 €

7,00 €

30,00 €

Träger d. Ehrenplakette LAV*/ d. Ehrenspange d. DAV *

25,00 €

 14,00 €

  7,00 €

46,00 €

  Ehrenvorsitzender MAV *

52,00 €

   0,00 €

  0,00 €

52,00 €

  Ehrenmitglied MAV *

52,00 €

   0,00 €

  7,00 €

59,00 €

 

 

Gewässerpflege

 

Beitragsgruppe

Beitrag

 

Gesamt

BG I,

(bei Nichtleistung)

40,00 €

 

40,00 €

BG II,

(bei Nichtleistung)

  0,00 €

 

  0,00 €

BG III,

(bei Nichtleistung)

  0,00 €

 

  0,00 €

 

 

nichtstrukturierte Gruppe (nur Gr. 421)

 

Beitragsgruppe

Jahresbeitrag

LAV

Jahresbeitrag

MAV

Umlage

Gesamt

BG I

64,00 €

14,00 €

16,00 €

94,00 €

BG II

25,00 €

  5,00 €

  6,00 €

36,00 €

BG III

(Passivmitglieder)

25,00 €

  0,00 €

  7,00 €

32,00 €

 

 

Gewässerpflege nur Gruppe 421 betreffend

 

Beitragsgruppe

Betrag

 

Gesamt

BG I*

 40,00 €

 

40,00 €

BG II

   0,00 €

 

  0,00 €

BG III

   0,00 €

 

  0,00 €

 

*  alle Mitglieder BG I Gruppe 421 haben grundsätzlich die Gewässerpflege im Rahmen der Beitragszahlung in finanzieller Form zu entrichten.

 

Aufnahmegebühr

 

Beitragsgruppe

Aufnahmegebühr

 

Gesamt

BG I

30,00 €

 

30,00 €

BG II

  0,00 €

 

  0,00 €

 

Sonstiges

 

Artikel

Betrag

Bearbeitungsgebühr

Gesamt

Gewässerverzeichnis / Gewässerordnung

(Ausgabe 2019 - 2021)

2,00 €

0,00 €

2,00 €

Mitgliedskarte

bei Umtausch

2,00 €

0,00 €

2,00 €

Mitgliedskarte

bei Verlust

5,00 €

0,00 €

5,00 €

 

 

zusätzliche Fischereierlaubnisscheine / Austauschangelberechtigungen für das Bundesland:

 

Fischereiberechtigung

Betrag

Bearbeitungsgebühr

Gesamt

Mittellandkanalkarte

km 258,656 bis km 318,400

    0,00 €

1,50 €

(2021 nur Gr. 421)

   1,50 €

Brandenburg *

  10,00 €

1,50 €

 11,50 €

Sachsen *

  10,00 €

1,50 €

 11,50 €

Berlin *

  10,00 €

1,50 €

 11,50 €

Thüringen LAVT *

  10,00 €

1,50 €

 11,50 €

Thüringen LAVT - Jahreskarte Saalekaskade

169,00 €

1,50 €

170,50 €

Meckl.-Vorpommern *

  10,00 €

1,50 €

 11,50 €

Harzer-Salmoniden-Jahresangelkarte

  15,00 €

1,50 €

 16,50 €

Zusatzkarte Salmo-Harz **

   0,00 €

 0,00 €

   0,00 €

 

*     Jahresangelberechtigungen für jeweils in den gemeinsamen Gewässerfonds eingebrachte Gewässer

 

**   Zusatzkarte Salmo-Harz ist nur in Verbindung mit der Jahresangelkarte Harzer-Salmoniden erhältlich. Beide Salmo-Karten werden direkt beim LAV personalisiert bestellt, 3 Wochen Vorlaufzeit notwendig.