Jugendfischereischein
Lehrgangs- und Prüfungstermine 2024
Jugendfischereischein
Magdeburger Anglerverein e.V.
Vorbereitungslehrgang und Jugendfischerprüfung 04-2024
Lehrgang
Samstag, 30.11.2024 Beginn 9.00 Uhr in der Geschäftsstelle des MAV
Prüfung
Samstag, 07.12.2024 Beginn 9.00 Uhr in der Geschäftsstelle des MAV
Anmeldung
persönlich in der Geschäftsstelle des MAV (z.Z. dienstags – 14:00 bis 17:30 Uhr)
Die Anzahl der Lehrgangsplätze ist auf 15 Teilnehmer begrenzt.
Geschäftsstelle des
Magdeburger Anglerverein e.V.
Triftweg 6,
39114 Magdeburg
Formular Anmeldung zur Jugendfischerprüfung zum Download
Merkblatt zur Jugendfischerprüfung zum Download
Hinweise zur Vorbereitung auf die Jugendfischerprüfung
Magdeburg, 13.10.2024
gez.
M. Baumgarten
Vorsitzender MAV
Auszug FischG LSA
§ 29
Jugendfischereischein, Sonderfischereischein, Friedfischfischereischein
Personen, die das achte, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, darf nur ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dasselbe gilt für Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nur die Jugendfischerprüfung bestanden haben.
Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf ein Friedfischfischereischein erteilt werden, sofern sie die Friedfischfischerprüfung bestanden haben.
Der Jugendfischereischein, der Friedfischfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zum Friedfischfang, der Sonderfischereischein nur in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein im Sinne von § 28 besitzt.
Im Übrigen gilt § 28 entsprechend.
Stand: 13.10.2024