Der Schiedsausschuss des MAV
Der Schiedsausschuss ist eines der sog. Organe des MAV. Diese werden in der Satzung des MAV unter § 13 (Organe des MAV) konkret genannt. Alle Regelungen zum Schiedsausschuss des MAV werden in § 19 unserer Satzung genauer beschrieben.
Der Schiedsausschuss des MAV besteht aus 3 Mitgliedern unseres Vereins.
Die Aufgaben des Schiedsausschusses bestehen im Besonderen darin:
- auftretende Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern und/oder Organen
des Vereins auf Antrag zu schlichten
- das satzungsgemäße Verhalten der Mitglieder zu fördern und
sowie
- dem Vorstand/der Delegiertenversammlung Lösungsvorschläge zur
Beseitigung der Konflikte zu unterbreiten.
Die Amtszeit des Schiedsausschusses beträgt 4 Jahre. Die Mitglieder des Ausschusses werden ebenfalls auf einem Vereinstag gewählt.
Dem Schiedsausschuss gehören aktuell die folgenden Mitglieder an:
- Afr. Bernd Horlacher (Mitglied des Ausschusses)
- Afr. Denny Braunsberger (Mitglied des Ausschusses)
- Afr. René Graviat (Mitglied des Ausschusses)
Wer ein Anliegen hat, mit dem er die Mitglieder des Schiedsausschusses betrauen möchte, kann dies gern schriftlich an folgende Anschrift tun:
Magdeburger Anglerverein e.V.
- Schiedsausschuss -
Beimsstraße 89 a
39110 Magdeburg
Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle leiten das Schreiben ungeöffnet an den Schiedsausschuss weiter. Bitte habt dafür Verständnis, dass wir aufgrund der Einhaltung der DSG-VO, keine privaten Adressen oder Telefonnummern der Mitglieder des Schiedsausschusses veröffentlichen oder weitergeben.