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Der Schiedsausschuss des MAV

Der Schiedsausschuss ist eines der sog. Organe des MAV. Diese werden in der Satzung des MAV unter § 13 (Organe des MAV) konkret genannt. Alle Regelungen zum Schiedsausschuss des MAV werden in § 19 unserer Satzung genauer beschrieben.

 

Der Schiedsausschuss des MAV besteht aus 3 Mitgliedern unseres Vereins.

 

Die Aufgaben des Schiedsausschusses bestehen im Besonderen darin:

 

- auftretende Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern und/oder Organen

  des Vereins auf Antrag zu schlichten

 

- das satzungsgemäße Verhalten der Mitglieder zu fördern und

 

sowie

 

- dem Vorstand/der Delegiertenversammlung Lösungsvorschläge zur

  Beseitigung der Konflikte zu unterbreiten.

 

 

Die Amtszeit des Schiedsausschusses beträgt 4 Jahre. Die Mitglieder des Ausschusses werden ebenfalls auf einem Vereinstag gewählt.

 

Dem Schiedsausschuss gehören aktuell die folgenden Mitglieder an:

 

- Afr. Bernd Horlacher (Mitglied des Ausschusses)

 

- Afr. Denny Braunsberger (Mitglied des Ausschusses)

 

- Afr. René Graviat (Mitglied des Ausschusses)

 

Wer ein Anliegen hat, mit dem er die Mitglieder des Schiedsausschusses betrauen möchte, kann dies gern schriftlich an folgende Anschrift tun:

 

Magdeburger Anglerverein e.V.

 

- Schiedsausschuss -

 

Beimsstraße 89 a

39110 Magdeburg

 

Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle leiten das Schreiben ungeöffnet an den Schiedsausschuss weiter. Bitte habt dafür Verständnis, dass wir aufgrund der Einhaltung der DSG-VO, keine privaten Adressen oder Telefonnummern der Mitglieder des Schiedsausschusses veröffentlichen oder weitergeben.